G&G Reitsport
Reitverein Bad Soden
Reit- und Fahrverein

Nutzungsbedingungen & AGBs

PENSIONSBETRIEB

 

Präambel

Eigentümer der Reitanlage ist der Reit- und Fahrverein Bad Soden e.V. Die Reitanlage und der Reitbetrieb ist mit Ausnahme des Voltigierens an die G&G Reitsport GmbH verpachtet. Die Reitanlage steht ausschließlich den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Ein Vereinseintritt ist darum verpflichtend die Voraussetzung zum Nutzen der Reitanlage. 

 

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen G&G Reitsport GmbH (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Einstaller bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Einstallung eines / mehrerer Privatpferde.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist das Einstallen von Pferden im Privatbesitz. Der Vertrag kommt zustande, indem der Pferdebesitzer den Pferdeeinstellungsvertrag online auf unserer Internetseite ausfüllt und abschickt sowie diesen in der Folge vom Betrieb geprüft und unterschrieben zurück erhält. Darüberhinaus muß sich der Pferdebesitzer in unserem Online-Buchungssystem (Reitbuch.com) registrieren und den dabei entstandenen Anmeldebogen inkl. des SEPA-Lastschriftmandats als auch der Beitrittserklärung zur Vereinsmitgliedschaft unterschrieben im Betrieb abgeben. Dann erfolgt die Aktivierung/Freischaltung des Benutzerkontos. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Über das Reitbuch werden sämtliche Gebühren, die vom Pferdebesitzer für sein Pferd/Pferde gebucht werden, abgerechnet. Es gelten jeweils die aktuellen Preise der Preisliste auf unserer Internetseite.

3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann. Darüberhinaus gelten die Paragraphen zu Risiko und Haftung des Pferdeeinstellungsvertrages.

a. Haftung

Das Reiten in unserer Reitanlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reiter werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Hinweise

Für jeden Reiter oder Benutzer der Reitanlage gelten unsere Betriebsordnung, die ebenfalls auf der Internetseite jederzeit einsehbar ist. Die Reitanlage darf nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden. Der Vereinseintritt ist darum Pflicht. Das Formular zum Vereinseintritt wird beim Abschluß der Registrierung im Reitbuch aufgeführt.

d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

e. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist das Reiten in der Reitanlage nicht möglich.

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste, siehe Internetseite. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies auf der Internetseite eingestellt und vorab an alle Pferdeeinstaller kommuniziert.

Die Zahlung findet ausschließlich durch das Lastschrift-Verfahren statt. Das Reitbuch versendet vor dem tatsächlichen Einzug der Gebühren eine Mail mit angehängter Rechnung als pdf-Datei sowie der Ankündigung zum Einzug. Die Beträge für die Box, Späne-Einstreu, extra Heu, Abo-Service für Koppel, Paddock oder Führanlage werden zu Beginn eines Monats im voraus eingezogen, die Beträge für einzelne, extra Serviceleistungen werden nach dem erfolgten Monat zu Beginn des aktuellen Monats eingezogen. Die automatische Rechnungsstellung erfolgt immer zu Beginn eines Monats. In Sonderfällen kann eine separate Rechnung unabhängig von diesen regulären Rechnungsläufen erstellt werden und eine Lastschrift in der Folge zu dieser Rechnung durchgeführt werden.

5.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Pferdeeinstellungsvertrags

Die Regelungen zu Beginn, Laufzeit und Kündigung sind im Pferdeeinstellungsvertrag hinterlegt. Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate bis spätestens zum 5. Tag des ersten Monats und ist dem Betrieb schriftlich per e-Mail mitzuteilen. e-Mail Adresse: team@ggreitsport.de oder sandra.goeb@ggreitsport.de oder michaela@ggreitsport.de

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