G&G Reitsport
Reitverein Bad Soden
Reit- und Fahrverein

Nutzungsbedingungen & AGBs

REITSCHULE

 

Präambel

Eigentümer der Reitanlage ist der Reit- und Fahrverein Bad Soden e.V. Die Reitanlage und der Reitbetrieb ist mit Ausnahme des Voltigierens an die G&G Reitsport GmbH verpachtet. Die Reitanlage steht ausschließlich den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Ein Vereinseintritt ist darum verpflichtend die Voraussetzung zum Nutzen der Reitanlage.

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen G&G Reitsport GmbH (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen inkl. des SEPA-Lastschriftmandats als auch der Beitrittserklärung zur Vereinsmitgliedschaft unterschrieben im Betrieb abgibt. Dann erfolgt die Aktivierung/Freischaltung des Benutzerkontos. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt, die Zuweisung des Lehrpferdes oder den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.

Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, eine Einzelstunde 45 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.

Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.

3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Hinweise

Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet. Die Reitanlage darf nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden. Der Vereinseintritt ist darum Pflicht. Das Formular zum Vereinseintritt wird beim Abschluß der Registrierung im Reitbuch aufgeführt.

d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.

e. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Eine Gutschrift für die Reitstunde erfolgt in diesem Fall nicht.

f. Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Reitunterricht wird ausschließlich in Deutsch erteilt.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 85kg (inkl. Kleidung) in der Reitschule. Nicht jedes unserer Lehrpferde kann das maximale Gewicht tragen, sodaß es auch andere Gewichtsgrenzen pro Pferd geben kann.

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste, siehe Internetseite. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies auf der Internetseite eingestellt und vorab an alle Reiter kommuniziert.

Die Zahlung findet ausschließlich durch das Lastschrift-Verfahren statt. Das Reitbuch versendet vor dem tatsächlichen Einzug der Gebühren eine Mail mit angehängter Rechnung als pdf-Datei sowie der Ankündigung zum Einzug. Die Beträge für ein Abo (Stammplatz) werden zu Beginn eines Monats im voraus eingezogen, die Beträge für frei wählbare Reitstunden (Gruppenstunden, Einzelstunden) werden nach dem erfolgten Monat zu Beginn des aktuellen Monats eingezogen. Die automatische Rechnungsstellung erfolgt immer zu Beginn eines Monats. In Sonderfällen kann eine separate Rechnung unabhängig von diesen regulären Rechnungsläufen erstellt werden und eine Lastschrift in der Folge zu dieser Rechnung durchgeführt werden.

5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.

6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuell gebuchten Reitstunde (kein Abo) rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (120 Stunden =5 Tage 5 x 24 h vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Die Gebühr für eine Stornierung beträgt 5 € brutto.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine innerhalb von 6 Monaten nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein, oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch. Wenn eine Reitstunde gebucht wird aufgrund einer Nachhol-Situation, so wird dieser Vorgang wie eine frei buchbare Reitstunde gehandhabt. Dazu gehört auch die Stornofrist (120 Stunden = 5 Tage 5 x 24 h vor dem Termin).

7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens bzw. Zuteilung des Platzes seitens des Reitbüros und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen zum Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich per e-Mail mitzuteilen. e-Mail Adresse: team@ggreitsport.de oder sandra.goeb@ggreitsport.de oder michaela@ggreitsport.de

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