Eigentümer der Reitanlage ist der Reit- und Fahrverein Bad Soden e.V. Die Reitanlage und der Reitbetrieb ist mit Ausnahme des Voltigierens an die G&G Reitsport GmbH verpachtet. Die Reitanlage steht ausschließlich den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Ein Vereinseintritt ist darum verpflichtend die Voraussetzung zum Nutzen der Reitanlage.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Reit- und Fahrverein Bad Soden e.v. (nachfolgend Verein genannt) und dem Vereinsmitglied / Voltigierer bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge zur Mitgliedschaft sowie zur Teilnahme am Voltigieren.
Das Voltigieren obliegt dem Reitverein direkt, im Gegensatz zum Pensionsbetrieb, dem Ausbildungsbetrieb oder der Reitschule & Ponywelt. Diese obliegen der G&G Reitsport GmbH, die als Pächter der Reitanlage den gesamten Betrieb führt und leitet. Der Reitverein ist Eigentümer und Verpächter der Reitanlage, die G&G Reitsport GmbH ist Pächter.
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme am Voltigierunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Voltigierer in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Büro abgibt. Dann erfolgt die Aktivierung/Freischaltung des Benutzerkontos. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Der Voltigierunterricht erfolgt durch das Buchen eines regelmäßigen Stammplatzes. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Voltigierunterricht erfolgt als Trainingseinheit in Gymnastik am Boden und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt, die Zuweisung des Lehrpferdes oder den Ausführungsort obliegt den Voltigiertrainern.
Eine Voltigier-Gruppenstunde dauert 120 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach dem Training. Diese erfolgt durch die gesamte Gruppe der Voltigierer, die sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden haben.
Für den Voltigier-Unterricht stehen die Reithalle, Reitplatz und der Trainingsraum über dem Casino zur Verfügung.
Das Voltigieren erfolgt auf eigene Gefahr. Voltigieren birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann. Darüberhinaus gelten die Paragraphen zu Risiko und Haftung der Satzung des Reitvereins.
Das Voltigieren in unserer Reitanlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Voltigierer werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Verein, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem dazugehörigen Gelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Verein haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Für jeden Voltigierer oder Benutzer der Reitanlage gelten die Betriebsordnung der G&G Reitsport GmbH, die ebenfalls auf der Internetseite jederzeit einsehbar ist. Die Reitanlage darf nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden. Der Vereinseintritt ist darum Pflicht. Das Formular zum Vereinseintritt wird beim Abschluß der Registrierung im Reitbuch aufgeführt.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist das Reiten in der Reitanlage nicht möglich.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste der Voltigier-Abteilung, siehe Internetseite. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies auf der Internetseite eingestellt und vorab an alle Pferdeeinstaller kommuniziert.
Die Zahlung findet ausschließlich durch das Lastschrift-Verfahren statt. Das Reitbuch versendet vor dem tatsächlichen Einzug der Gebühren eine Mail mit angehängter Rechnung als pdf-Datei sowie der Ankündigung zum Einzug. Der Einzug erfolgt quartalsweise jeweils zum 15. am Quartalsbeginn. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende.
Die Regelungen zu Beginn, Laufzeit und Kündigung sind auf der Internetseite, Bereich Voltigieren hinterlegt. Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende und ist dem Verein schriftlich per e-Mail mitzuteilen. e-Mail Adresse: voltigieren@reitverein-badsoden.de