G&G Reitsport
Reitverein Bad Soden
Reit- und Fahrverein

Satzung - Eintrittserklärung - Beitragsordnung

Hier können Sie sich über unsere Satzung informieren, den Link zur Eintrittserklärung verwenden sowie die Beitragsordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung einsehen. 

Satzung: (bitte Symbol anklicken):Satzung

 

Eintrittserklärung:

Der Eintritt erfolgt während des Registrierungvorgangs im online Reitbuch, bitte klicken Sie dafür hier

 

Beitragsordnung:

(gültig ab 10. Juni 2013 )

Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr
• Erwachsenes Mitglied € 100,00
• Jugendliches Mitglied € 70,00
• Passives Mitglied € 50,00

Bei Familien
• Jedes weitere erwachsene Mitglied € 70,00
• Jedes weitere jugendliche Mitglied € 50,00

Als Jugendliche gelten Mitglieder bis zur Beendigung des Jahres, in das der 22. Geburtstag fällt. Bei Familien wird die an Jahren älteste Person auf den vollen Beitrag gesetzt und alle anderen auf den reduzierten Beitrag. Passive Mitglieder zahlen den halben Mitgliedsbeitrag eines aktiven (erwachsen oder jugendlich) Mitglieds. Sie werden nicht bei der Familienrabattierung berücksichtigt.

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einen halben Jahresbeitrag, berechnet vom vollen, unreduzierten Jahresbeitrag. Falls nach 4 Wochen die Teilnahme an der Reitschule, Ponywelt, Voltigieren oder Pensionsstall gekündigt wird, wird der Beitrag auf Wunsch wieder zurück erstattet. Ansonsten läuft die Mitgliedschaft normal weiter.

Arbeitsdienst

Bei besonderen Veranstaltungen des Vereins (Tag der offenen Tür, Turniere etc.) können die Mitglieder aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken und eine Unterstützung für die Veranstaltung zu leisten. Bei Verweigerung dieser Hilfeleistungen ist der Verein ermächtigt, eine Sondergebühr von 12 Arbeitsstunden á € 6,00 einzufordern.

Voltigieren
Informationen und Beiträge: Siehe Voltigieren auf der Homepage.

Zahlungsweise
Die Beiträge sind ganzjährig im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Soweit eine Lastschriftermächtigung nicht erteilt ist, kann die Eintrittserklärung nicht anerkannt werden. Bitte keine Überweisungen selbsttätig durchführen! Bei Rücklastschriften wird die Bankgebühr zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. 

Kündigungsfristen

Die Kündigung muss schriftlich (per Post oder Email), spätestens 6 Wochen zum Jahresende erfolgen. Ein verfrühter Austritt bzw. eine anteilige Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich. Achtung: Die Vereinsmitgliedschaft muss separat gekündigt werden! Eine Kündigung von Shettyschule oder Reitschule reicht hier nicht aus!


 

Besucherzähler
Gesamt:
1685499
Letzten Monat:
5169
Diesen Monat:
3216
Gestern:
208
Heute:
207